Hygienekonzept
In erster Linie gilt die von der Landesregierung Baden-Württemberg beschlossene Verordnung über infektionsschützende Maßnahmen gegen die Ausbreitung des Coronavirus (Corona-Verordnung) und dessen aktuelle Änderungen.
- Achten Sie auf regelmäßiges Händewaschen und waschen Sie die Hände richtig.
- Halten Sie die Hände aus dem Gesicht fern.
- Husten und niesen Sie gemäß der Nies-Etikette (in die Armbeuge).
- Bitte halten Sie einen Abstand von 1,50 Meter zu anderen Personen gemäß der gültigen Abstandsregel.
- Achten sie auf besondere Hygiene und die Einhaltung der Abstandsregel bei der Einnahme von Lebensmitteln.
- Verzichten Sie auf Begrüßungsrituale wie Umarmungen, Handschlag etc.
- Verzichten Sie auf Gruppenfotos, bei denen die Abstandsregel missachtet wird.
- Es besteht ein Teilnahmeverbot bei vorherrschender SARS-CoV-2 Symptomatik vor Veranstaltungsbeginn oder konkretem Infektionsverdacht.
- Es besteht ein Teilnahmeverbot, wenn Kontakt zu einer mit SARS-CoV-2 infizierten Person besteht oder bestand und seit dem letzten Kontakt 14 Tage nicht vergangen sind.
- Tragen Sie eine Mund-Nasen-Bedeckung (Maske) immer dann, wenn Sie sich NICHT an Ihrem zugewiesenen Sitzplatz befinden. Ausgenommen sind Redner/innen. Die Maskenpflicht gilt nun auch für Kundinnen und Kunden in Gaststätten, Restaurants, Bars etc., wenn Sie sich nicht am Platz befinden – etwa auf dem Weg zum Tisch, zur Toilette oder zum Buffet.
- Bitte tauschen Sie Ihren Sitzplatz nicht während der Veranstaltung.
- Bitte bringen Sie Ihren eigenen Stift mit.
- Für den Fall, dass Sie wegen einer Covid- Infektion informiert werden müssen, geben Sie bitte auf den ausliegenden Zetteln Ihre Erreichbarkeitsdaten richtig und komplett an.
- Ihre Daten dürfen nur an die zuständige Behörde und nur zu Zwecken des Infektionsschutzes herausgeben werden. Sie werden nach 4 Wochen vernichtet
- Bitte respektieren Sie das Schutzbedürfnis anderer Personen.