Ellwanger Rechtsstaatsdialog zur Digitalisierung in Justiz und Strafverfolgung

Zum Thema „Krypto-Handys, Chatkontrolle und Vorratsdatenspeicherung – digitale Bürgerrechte vs. digitale Strafverfolgung?“ begrüßte der Ortsvorsitzende der FDP Aalen-Ellwangen, Manuel Reiger, den FDP-Staatssekretär im Bundesjustizministerium und MdB Benjamin Strasser, den Vorsitzenden des Deutschen Richterbundes Baden-Württemberg Wulf Schindler, den Vizepräsidenten des Landgerichts Ellwangen Jürgen Nagel und den stellv. Vorsitzenden der Deutschen Polizeigewerkschaft in Baden-Württemberg Daniel Jungwirth im gut besuchten Foyer der Stadthalle in Ellwangen.

Was muss effektive Strafverfolgung im digitalen Zeitalter können, welche Maßnahmen sind erlaubt oder wo gehen Grundrechte im digitalen Raum vor: um dieses Spannungsverhältnis entspann sich zwischen den Teilnehmern eine rege Diskussion zur Zukunft des Rechtsstaats.

Benjamin Strasser wies auf die mehrfach vor Gericht gescheiterten Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung hin, mit welcher digitale Daten aller Internet-Nutzer bisher anlasslos gespeichert wurden. „Wir brauchen zukünftig rechtssichere, vor allem aber auch verhältnismäßige Möglichkeiten, um Straftaten im digitalen Raum verfolgen zu können“ erläuterte der Staatssekretär. Das Bundesjustizministerium bevorzuge hier nicht den Weg einer anlasslosen weiteren Speicherung von Daten, sondern eines sog, „Quick-Freeze-Verfahrens“, bei dem ab bekanntwerden einer Straftat, die Daten eines Verdächtigten für einen bestimmten Zeitraum eingefroren und der Polizei zugänglich gemacht werden könnten. „Die Relevanz der anlasslosen Vorratsdatenspeicherung zur Aufklärung von Straftaten ist marginal. Auch deshalb ist unser Instrument grundrechtschonender und besser geeignet“ meinte Strasser. Sein Ministerium würde derzeit auch an einem Pakt für den digitalen Rechtsstaat arbeiten. „Justiz ist in vielen Bereichen Sache der Bundesländer. Wir wollen uns aber nicht mit diesen Zuständigkeiten aufhalten und die Länder mit 200 Mio. bei der Digitalisierung unterstützen“ versprach Strasser.

„Da geht es um schwere Straftaten“

Daniel Jungwirth von der Deutschen Polizeigewerkschaft betonte die Wichtigkeit von Daten für eine effektive Strafverfolgung. „Nach der bisherigen Reglung kann auf gespeicherte Daten nur unter Richtervorbehalt und bei schweren Straftaten zugegriffen werden“ meinte Jungwirth. Im Bereich der Kinderpornographie und des Waffen- und Drogenhandels spiele das Internet eine immer größere Rolle. „Es hat sich alles ins Internet verlagert und darauf müssen wir reagieren können. Deshalb brauchen wir auch die Daten möglichst bevor die Straftat begangen worden ist“ sagte der stellv. Vorsitzende der DPolG in Baden-Württemberg. Außerdem brauche die Polizei das Personal mit entsprechendem Knowhow, um die sichergestellten Daten dann auswerten zu können.

Digitaler Hausmeister für die Justiz

Wulf Schindler, selbst Vorsitzender Richter einer Zivilkammer am Landgericht Tübingen, sprach sich beim Thema Vorratsdatenspeicherung dafür aus, dass der Gesetzgeber den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit besonders berücksichtigen müsse. „Wie dies genau austariert wird, muss allerdings die Politik entscheiden. Wichtig ist, dass der Strafverfolgung effektive Mittel zur Verfügung stehen“ meinte der Vorsitzende des Richterbundes in Baden-Württemberg. Für die Digitalisierung der Justiz forderte er: „Wir brauchen an Gerichten einen digitalen Hausmeister, der die Umsetzung der Digitalisierung der Justiz begleitet“. Bisher hapere es an einer praktikablen Umsetzung der Video-Verhandlungen und der elektronischen Akte.

Ähnlich sah es auch der Vizepräsident des Landgerichts Ellwangen, Jürgen Nagel. „Eine weitere Ausweitung von digitalen Verhandlungen sehe ich kritisch“ gab er an den Staatssekretär weiter. Bei einer Gerichtsverhandlung komme es maßgeblich auch darauf an Sachverständige und Zeugen auf Ihre Glaubwürdigkeit zu überprüfen. Dies sei bei Online-Verhandlungen wesentlich schwieriger als in Präsenzsitzungen.